Wie eine Behandlung beginnt
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01
Psychotherapeutische Sprechstunde
Das Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) Jede Therapie beginnt mit einem unverbindlichen Erstgespräch. Dieser erste Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der gemeinsamen Klärung: Wir besprechen Ihr Anliegen und schauen, ob eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist und welches Verfahren am besten zu Ihnen passt. Was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten: Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Sie benötigen keine ärztliche Überweisung. Bitte bringen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) mit. Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind: Bitte klären Sie nach Möglichkeit vorab kurz die tariflichen Bedingungen Ihrer Versicherung zur Übernahme von Psychotherapie und bringen Sie (falls vorhanden) entsprechende Unterlagen mit.
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02
Probatorische Sitzungen
Zwei bis vier Termine, in denen wir Diagnose, Verfahren und Frequenz klären und prüfen, ob wir miteinander arbeiten können. Auch die Aufnahme in die Gruppe wird hier vorbereitet.
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03
Antrag
Wenn wir uns nach den ersten Gesprächen (den sogenannten probatorischen Sitzungen) für eine gemeinsame Arbeit entscheiden, muss die Behandlung bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Um Sie bürokratisch bestmöglich zu entlasten, bereite ich alle dafür nötigen Unterlagen vor. Sie müssen den Antrag lediglich unterschreiben. Den kompletten restlichen Ablauf und die fristgerechte Einreichung bei Ihrer Krankenkasse übernehme ich für Sie.
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04
Behandlung
Feste Termine: in der Einzeltherapie ein- bis dreimal wöchentlich im Sitzen oder auf der Couch, in der Gruppe wöchentlich zur festen Zeit.
Gesetzlich versichert
Ich bin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und rechne über die Kassenärztliche Vereinigung ab; für Sie entstehen keine Kosten. Da es sich um einen halben Kassensitz handelt, sind die Kapazitäten begrenzt und es können Wartezeiten entstehen.
Privat versichert und Beihilfe
Die Kosten werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Bitte klären Sie den Umfang der Erstattung vorab mit Ihrer Versicherung. Steigerungssatz — Platzhalter.
Selbstzahler
Auf Wunsch behandle ich Sie als Selbstzahler, ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie keine Diagnose in Ihrer Versicherungsakte wünschen oder unabhängig von Kontingenten arbeiten möchten. Honorarsatz — Platzhalter.
Absagen
Vereinbarte Termine sind für Sie reserviert und können nicht anders belegt werden. Sagen Sie bitte rechtzeitig ab. Ausfallregelung, etwa 48 Stunden — Platzhalter.
Psychologische Beratung und Krisenberatung
Nicht jedes Anliegen ist eine Krankheit. Für Fragen ohne Krankheitswert — eine anstehende Entscheidung, eine belastende Situation, der Wunsch nach einer fachlichen Einschätzung — biete ich psychologische Beratung und Krisenberatung an. Diese Gespräche sind keine Heilbehandlung: Es wird keine Diagnose gestellt, kein Antrag bei der Krankenkasse gestellt und keine Kasse beteiligt. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich als Selbstzahlerleistung. Honorarsatz — Platzhalter.
Sitzungen per Video
Behandlungen finden grundsätzlich in der Praxis statt. In begründeten Fällen und nach Rücksprache ist eine videogestützte Sitzung über einen zertifizierten Dienst möglich, etwa für bereits laufende Behandlungen. Erstgespräche führe ich in Präsenz.